Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ist ein zentrales Förderinstrument der deutschen Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung energieeffizienter Sanierungen und Neubauten. Während viele die BEG im Zusammenhang mit Wohngebäuden kennen, bietet das Programm auch Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude (NWG) – also beispielsweise Bürogebäude, Schulen, Verwaltungsbauten, Hotels oder Produktionshallen.
Individuelle Beratung und Fördermöglichkeiten
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Zuschuss der BEG für Nichtwohngebäude umfasst verschiedene Maßnahmen – unterteilt in Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:
Zusätzlich Förderung
Zusätzlich fördert die BEG auch Fachplanung und Baubegleitung, was insbesondere bei komplexen Nichtwohngebäuden eine wichtige Rolle spielt.
Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Seite der BEG.
Wer kann die Förderung der BEG beantragen?
Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind folgende Personengruppen antragsberechtigt für das BEG NWG:
Wie hoch ist die BEG-Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art der Maßnahme. Je nach Maßnahme können Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss beantragt werden – aktuell über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Fördersätze:
- Bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik: Die förderfähige Investition muss mindestens 300 Euro brutto betragen. Der Basisfördersatz liegt bei 15 % der anerkannten Ausgaben.
- Bei Heizungsanlagen: Die förderfähige Investition muss mindestens 300 Euro brutto betragen. Der Basisfördersatz liegt bei 30 % der anerkannten Ausgaben. Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen auch mit 30 %
- Bei Heizungsoptimierungen: Eine förderfähige Investitionshöhe beginnt bei 300 Euro brutto. Der reguläre Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen bei Biomasseheizungen wird ein erhöhter Fördersatz von 50 % gewährt.
- Bei Fachplanung und Baubegleitung: Der Zuschuss beläuft sich auf 50 % der anerkannten Kosten.
Warum lohnt sich die BEG für Nichtwohngebäude?
DEOS Produkte mit Fördermittel finanzieren
Folgende DEOS Produkte können durch die BEG gefördert werden: