CO2-Reporting: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Der Klimawandel ist längst zu einer wirtschaftlichen Realität geworden. Nicht nur Kunden und Investoren fordern mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit – auch der Gesetzgeber erhöht den Druck. Besonders im Fokus: das CO2-Reporting. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Und warum wird die CO2-Bilanz für Unternehmen zur Pflicht? Informieren Sie sich jetzt frühzeitig über Ihre Pflichten!
Was ist ein CO2-Reporting?
Je nach Branche und Unternehmensgröße kann der Aufwand für ein vollständiges CO2-Reporting erheblich variieren.
Die CO2-Bilanzierung ist dabei ein zentraler Bestandteil im Rahmen der ESG-Strategie.
CO2-Reporting als Teil der ESG-Strategie
ESG steht für Environmental, Social und Governance – drei zentrale Bereiche, an denen Unternehmen heute gemessen werden. Dabei bildet der Umweltaspekt (E wie Environmental) das Fundament für jede glaubwürdige ESG-Strategie.
Das CO2-Reporting liefert hier die notwendigen Daten, um:
- Umweltauswirkungen transparent zu machen,
- konkrete Reduktionsziele zu formulieren und um
- Fortschritte messbar und vergleichbar zu dokumentieren.
CO2-Bilanz – für Unternehmen zunehmend Pflicht
Was früher freiwillig war, wird heute zunehmend zur gesetzlichen Pflicht. Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet ab 2025 immer mehr Unternehmen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive CO2-Bilanz vorzulegen. Betroffen sind zunächst große Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden oder mehr als 40 Millionen Euro Umsatz – doch mittelständische Betriebe werden bald folgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Die CO2-Bilanzierung ist dabei ein zentraler Bestandteil. Sie hilft nicht nur dabei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch:
- Klimarisiken zu erkennen und zu managen,
- ESG-Anforderungen zu erfüllen sowie
- Wettbewerbsvorteile durch Transparenz und Glaubwürdigkeit zu gewinnen.
Was ist die CSRD-Richtlinie?
Die CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zur erweiterten und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie wurde im Jahr 2022 verabschiedet und ist im Januar 2023 in Kraft getreten.
Ziel der CSRD ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten zu verbessern – also von Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und geht deutlich weiter:
- Unternehmen müssen künftig ESG-Daten auf Basis der neuen ESRS (European Sustainability Reporting Standards) veröffentlichen.
- Die Nachhaltigkeitsberichte müssen Teil des Lageberichts werden (nicht mehr separat).
- Die Angaben müssen zudem von einem Wirtschaftsprüfer oder externen Dritten geprüft werden.
- Seit dem 1. Januar 2020 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihren Jahresabschluss im einheitlichen elektronischen Berichtsformat ESEF zu veröffentlichen, sodass sie auch von Maschinen lesbar sind.
Die CSRD ist damit ein entscheidender Hebel auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein in der europäischen Wirtschaft.
Für welche Unternehmen gilt die neue CSRD?
Die CSRD betrifft deutlich mehr Unternehmen als ihre Vorgängerrichtlinie. Die Berichtspflicht wird in vier Stufen eingeführt:
Ab 2025 (für das Geschäftsjahr 2024)
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Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen (z. B. kapitalmarktorientierte Großunternehmen mit > 500 Mitarbeitenden).
Ab 2026 (für das Geschäftsjahr 2025):
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Alle bilanzrechtlichen großen Unternehmen.
Ab 2027 (für das Geschäftsjahr 2026)
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Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – mit Übergangsoption bis 2028.
Ab 2029 (für das Geschäftsjahr 2028)
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Nicht-europäische Unternehmen, die mehr als 150 Mio. Euro Umsatz in der EU erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben.
Auch Unternehmen, die (noch) nicht direkt betroffen sind, sollten sich vorbereiten – denn viele Großunternehmen fordern bereits heute ESG-Daten von ihren Lieferanten ein (Stichwort: Lieferkette).
Welche Umwelt-Kennzahlen müssen reportet werden?
Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen umfangreiche ESG-Kennzahlen nach den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) offenlegen. Die wichtigsten Pflichtinhalte der ESG-Säule “Environmental” sind:
Environmental (Umwelt)
- Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und teilweise 3)
- Energieverbrauch und Energieeffizienz
- Wasser- und Ressourcenverbrauch
- Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme
- Abfallart und -menge
Außerdem müssen bei den Punkten Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) weitere Kennzahlen berichtet werden.
Vorteile eines frühzeitigen CO2-Reportings
Unternehmen, die jetzt handeln, profitieren langfristig. Ein strukturiertes CO2-Reporting bietet zahlhreiche Vorteile:




























