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Blog Heizkostenverordnung (HKVO) einfach umsetzen mit DEOS
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Heizkostenverordnung (HKVO) einfach umsetzen mit DEOS

23. Februar 2023
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Ansicht von Unterlagen zur Heizkostenverordnung

Zählersysteme werden smart!

Seit Ende 2021 blicken viele Gebäudeeigentümer und -Betreiber sorgenvoll auf die neue Heizkostenverordnung (HKVO), deren Umsetzung durch das deutsche Recht vorgeschrieben ist. Damit wird nicht nur die monatliche Verbrauchsinformation an die Energieabnehmer sowie der Einbau fernauslesbarer Zähler verpflichtend, sondern auch eine interoperable Messtechnik und Datenspeicherung bzw. -weitergabe müssen umgesetzt werden. Die größte Herausforderung hierbei besteht in der flexiblen und wirtschaftlichen Umsetzung insbesondere für Bestandsgebäude. Das Ersetzen alter Technik soll schrittweise bis 2031 erfolgen.

HKVO – Was hat es damit auf sich?

Die Heizkostenverordnung, oftmals als HeizkostenV oder HKVO abgekürzt, regelt die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten im Miet-/Nutzungsverhältnis sowie im Wohnungseigentümerverhältnis. Sie trat bereits 1981 in Kraft und wird seither regelmäßig angepasst und erweitert. Grundlage der aktuellen Bestimmungen der HKVO zur Fernablesung sind die Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive; kurz EED) der Europäischen Union sowie die nationale Umsetzung im Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG). Ziel ist es, die Transparenz des Energieverbrauchs zu erhöhen, um das Bewusstsein für einen energetisch effizienten Gebäudebetrieb zu stärken. Durch verpflichtende monatliche Verbrauchsinformationen können Mieter und Gebäude- bzw. Wohnungseigentümer ihren Überblick über Verbrauchswerte steigern, zudem wird das Erstellen von Abrechnungen erleichtert. Die letzte Anpassung bzw. Novellierung trat im Dezember 2021 in Kraft und umfasst im Wesentlichen drei Kernanforderungen.

1. Zählerfernablesung (ZFA)

Eine Fernablesung ermöglicht es den Nutzern zu jeder Zeit und von jedem Ort die aktuellen Zählerstände ihrer Energieverbräuche auszulesen. Nicht nur entfällt dadurch das mühselige Auslesen der Zähler oder Heizkostenverteiler vor Ort im Gebäude, die erhobenen Datenreihen lassen sich auch auswerten und visualisieren. Dadurch können Verbrauchsentwicklungen nachvollzogen und Energieeinsparpotentiale identifiziert werden.

Messtechnische Ausstattung, die ab Dezember 2021 verbaut wird, muss zwingend fernablesbar sein. Sollten lediglich einzelne Geräte aus einem nicht fernablesbaren System ausgetauscht werden müssen, gilt dies als Ausnahme. Als fernablesbar werden Walk-by- und Drive-by-Technologien definiert. Grundsätzlich müssen bereits installierte Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, bis Ende 2026 um die Funktion der Fernablesung ergänzt oder gegen moderne Geräte mit dieser Funktion getauscht werden.

2. Interoperabilität & SMGW-Kompatibilität

Neu installierte und fernablesbare Messtechnik muss ab dem 01.12.2022 mit Systemen anderer Hersteller bzw. Anbieter interoperabel sein. Das bedeutet, dass die Geräte Messdaten und Informationen problemlos untereinander austauschen können. Neben der Interoperabilität muss die Messtechnik auch an Smart Meter Gateways (SMGW) angeschlossen werden können. Bereits vorher installierte und fernauslesbare Geräte sind von dieser Frist ausgenommen und müssen erst bis Ende 2031 SMGW-fähig sein. Unsere Produkte zeichnen sich aufgrund einer Vielzahl nutzbarer Kommunikationsschnittstellen als besonders interoperabel aus. Somit ist eine herstellerunabhängige Integration problemlos möglich.

3. Mitteilungs- und Informationspflicht

Neben der Nachrüstungspflicht beinhaltet die HKVO auch eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Gebäudeeigentümer müssen ihren Mietern/Nutzern seit 2022 jeden Monat eine unterjährige Verbrauchsinformationen (kurz UVI) zukommen lassen, wenn fernablesbare Messtechnik zur Verbrauchserfassung installiert wurde. Bislang waren unabhängig von der Messtechnik zwei unterjährige Verbrauchsinformationen pro Jahr vorgeschrieben. Was zunächst nach einem Mehraufwand klingt, entpuppt sich als Entlastung. Mit der passenden Software lassen sich die Verbrauchsinformationen automatisiert aufbereiten und in gewünschten Intervallen an ausgewählte Personen versenden. Dadurch schwindet der Arbeitsaufwand komplett.

In der Heizkostenabrechnung müssen neuerdings außerdem mehr Informationen angegeben werden, insbesondere:

  • Tatsächlicher Energiepreis
  • Gesamtenergiekosten
  • CO2-Emissionsdaten
  • Eingesetzter Energiemix
  • Energievergleich zum Vorjahr
  • Energievergleich zum durchschnittlichen Verbraucher

Messtechnische Ausstattung, die ab Dezember 2021 verbaut wird, muss zwingend fernablesbar sein. Sollten lediglich einzelne Geräte aus einem nicht fernablesbaren System ausgetauscht werden müssen, gilt dies als Ausnahme. Als fernablesbar werden Walk-by- und Drive-by-Technologien definiert. Grundsätzlich müssen bereits installierte Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, bis Ende 2026 um die Funktion der Fernablesung ergänzt oder gegen moderne Geräte mit dieser Funktion getauscht werden.

Einfache Umsetzung der Heizkostenverordnung

Mit unseren smarten Mess- und Erfassungsgeräten zur Fernablesung erfüllen wir die Anforderungen der Heizkostenverordnung und bieten Gebäudebetreibern sowie Gebäudeeigentümern eine praxisnahe und schnell umsetzbare Lösung. Neben der notwendigen Hardware beinhaltet die DEOS-Lösung eine herstellerneutral anbindbare IoT-Plattform zur Visualisierung der Energieverbräuche. So kommen Sie der Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation einfach und komfortabel nach und haben all Ihre Energieverbräuche auf einen Blick – egal ob für ein Neubauprojekt oder im Bestandsgebäude.

Die richtigen Energiezähler

Für die Umsetzung der HKVO werden intelligente Energiezähler benötigt, die auch als Smart Meter bezeichnet werden. Zur Anbindung der Smart Meter bieten wir neben der klassischen M-Bus Schnittstelle auch neueste LoRaWAN Funklösungen an, welche sich als Standard bei der Nachrüstung in Bestandsgebäuden durchsetzen. Es besticht mit seiner hohen Funkreichweite, der exzellenten Gebäudedurchdringung sowie der langen Batterielaufzeiten von bis zu 10 Jahren, je nach Sensortyp. Die teure und aufwändige Kabelverlegung wird hierdurch hinfällig. Nutzer erhalten hingegen größtmögliche Flexibilität in Bezug auf die Platzierungen der Sensoren und profitieren von der kostengünstigen Infrastruktur einer LoRaWAN Lösung. Sowohl LoRaWAN als auch M-Bus Energiezähler werden über Gateways mit der DEOS IoT-Plattform verbunden und stellen die gesammelten Daten zur Verfügung.

Die passende IoT-Plattform

In der IoT-Plattform pro.Building Suite werden alle gesammelten Zählerdaten aufbereitet und für den Endnutzer in praktischen Dashboards visualisiert. Sowohl Facility Manager als auch Gebäudenutzer können so auf die individuellen Verbrauchsdaten per Standardbrowser oder App zugreifen und werden für Ihre Energieverbräuche sensibilisiert. Aufgrund der einfach strukturierten Dashboards können auch Nicht-Techniker aktuelle Verbräuche einsehen und diese in Bezug zum Vormonat, dem Vorjahr oder auch dem normierten Durchschnittsverbraucher vergleichen.

Von Vorteilen profitieren

Der große Vorteil unserer IoT-Plattform: Die Zähler- sowie Gebäudestruktur werden 1:1 digital abgebildet und legen den Grundstein für den digitalen Gebäudezwilling. So wird die Vielzahl an Zählern und Sensoren eindeutig und für Jedermann nachvollziehbar erfasst und transparent für das Facility Management bzw. technische Gebäudemanagement dargestellt. Über offene Schnittstellen können z. B. historische Daten importiert werden oder die Gebäude-/Energiedaten einem weiteren System (z. B. Abrechnungssysteme) bereitgestellt werden.

Neben den Energiedaten nimmt die DEOS IoT-Plattform auch weitere Gebäudedaten wie Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, CO2-Gehalt oder Betriebsinformationen der TGA-Anlagen auf. In Kombination mit einem vorhandenen Gebäudeautomationssystem bietet die IoT-Plattform erweiterte Funktionen, um den Anlagenservice und den Gebäudekomfort zu verbessern.

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