Inhaltsverzeichnis
- Sanierungspflicht nach dem Gebäude-Energie-Gesetz
- Anforderungen an Bestandsgebäuden
- Anforderungen an gebäudetechnischen Anlagen
- Gebäudeoptimierung
- Einsparpotentiale in Gebäuden
- Wärmedämmung
- Effiziente Gebäudetechnik
- Gebäudedigitalisierung
- Digitalisierung in Bestandsgebäuden
- Vorteile von energetischer Gebäudeoptimierung
- Staatliche Förderung
Sanierungspflicht nach dem Gebäude-Energie-Gesetz
Der Energieverbrauch in deutschen Gebäuden ist zu hoch! Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt den Wärmebedarf in Gebäuden bis 2050 um 80% zu reduzieren. Soll dieses Ziel erreicht werden, führt kein Weg an der massenhaften Sanierung von Bestandsgebäuden vorbei. Seit dem 1. November 2020 ist daher das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. Dieses führt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Außerdem verpflichtet es zur Angabe des gebäudespezifischen CO2-Fußabdrucks im Energieausweis und schreibt den Bezug erneuerbarer Energien für öffentliche Gebäude vor. Die Anforderungen des GEG an Gebäude werden regelmäßig erneuert und verschärft. Hier lohnt es sich, bereits frühzeitig Effizienzmaßnahmen einzuleiten. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch den Schornsteinfeger und das örtliche Bauamt geprüft.
Anforderungen an Bestandsgebäude
Mindeststandards müssen erfüllt sein
Bei der Renovierung von Außenbauteilen eines Gebäudes gelten den Wärmeschutz betreffende Mindeststandards, die in Anlage 7 des GEG definiert sind. Alternativ gelten die Anforderungen auch als erfüllt, wenn sowohl der Jahres-Primärenergiebedarf als auch der Wärmeübergangskoeffizient eines im GEG definierten Referenzgebäudes um nicht mehr als 40% überschritten werden
Mindestwärmeschutz
Das GEG schreibt einen Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 vor. Wird dieser nicht erfüllt, müssen Geschossdecken oder Dach nachträglich gedämmt werden, sodass ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/m2K gewährleistet wird.
Energieausweis
Bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes muss dem Käufer oder Mieter ein Energieausweis übergeben werden. In stark frequentierten Gebäuden muss der Energieausweis zudem gut sichtbar ausgestellt werden. Dies gilt bei behördlichen Gebäuden ab einer Nutzfläche von 250 m2 und in sonstigen Gebäuden bei einer Nutzfläche von 500 m².
Erneuerbare Energien
Öffentliche Gebäude sollen eine Vorbildfunktion für den Klimaschutz übernehmen. Daher gilt, dass der Energiebedarf nach einer Renovierung teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Alternativ erfüllt wird die Vorgabe durch die Nutzung von Abwärme, einer KWK-Anlage, dem Bezug von Fernwärme bzw. -Kälte oder durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Anforderungen an gebäudetechnischen Anlagen
Austausch von Öl- und Gasheizungen
Alte Öl- oder Gasheizungen mit einer Leistung von 4 bis 400 kW müssen ausgetauscht werden, wenn sie vor 1991 installiert wurden.
Automatische Regelungen bei Zentralheizungen
Zentralheizungen müssen seit Oktober 2021 Wärmezufuhren sowie die Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe automatisch in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit regeln können.
Automatische Regelungen von Raumteperaturen
Heizungsanlagen müssen über eine automatisierte Regelung einzelner Raumtemperaturen verfügen. Bei Räumen gleicher Art und Nutzung sind Gruppenregelungen zulässig.
Dämmungen an Leitungen
Frei zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie deren Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
Regelungen bei Klimanalgen und raumlufttechnischer Anlagen
In neueingebauten Klimaanlagen mit einem Kältebedarf von über 12 kW und in raumlufttechnischen Anlagen mit einem Zuluft-Volumenstrom von über 4000 m3/h gilt:
- die spezifische Leistung von Ventilatoren wird nach der DIN EN 16798-3 begrenzt.
- die automatische Steuerung von Be- und Entfeuchtung der Luft sowie getrennt einstellbare Sollwerte werden verpflichtend
- Ist der Zuluft-Volumenstrom der einzubauenden Anlage größer als 9 m3/h je Quadratmeter, muss eine automatische Regelung der Volumenströme möglich sein.
- Darüber hinaus ist eine Einrichtung zur Wärmerückgewinnung verpflichtend, sofern dies möglich ist.
Umwälzpumpen
Neueingebaute Umwälzpumpen mit mehr als 25 kW Nennleistung im Heizkreis einer Zentralheizung müssen automatisch in 3 Leistungsstufen an den Förderbedarf anpassbar sein
Gebäudeoptimierung
Der Grundsatz bei der Energetischen Optimierung von Bestandsgebäuden ist es, den Energieverbrauch durch Effizienzmaßnahmen zu senken. In Zeiten steigender Energiepreise machen sich Energieeinsparungen deutlich in den Betriebskosten bemerkbar. Investitionen zur Energieoptimierung in Gebäuden rentieren sich daher in der Regel bereits nach kürzester Zeit. Neben den Energiekosteneinsparungen verbessert sich durch die Optimierung des Energieverbrauchs auch der CO2-Fußabdruck ihres Unternehmens, wodurch ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Es gibt es vielerlei Ansätze zur Reduktion der Energieverbräuche.
Einsparpotentiale in Gebäuden
Der Energieverbrauch in deutschen Gebäuden ist zu hoch! Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt den Wärmebedarf in Gebäuden bis 2050 um 80% zu reduzieren. Soll dieses Ziel erreicht werden, führt kein Weg an der massenhaften Sanierung von Bestandsgebäuden vorbei. Seit dem 1. November 2020 ist daher das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. Dieses führt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Außerdem verpflichtet es zur Angabe des gebäudespezifischen CO2-Fußabdrucks im Energieausweis und schreibt den Bezug erneuerbarer Energien für öffentliche Gebäude vor. Die Anforderungen des GEG an Gebäude werden regelmäßig erneuert und verschärft. Hier lohnt es sich, bereits frühzeitig Effizienzmaßnahmen einzuleiten. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch den Schornsteinfeger und das örtliche Bauamt geprüft.
Wärmedämmung
Die nachträgliche Dämmung von Gebäuden verringert Energieverluste, die dadurch entstehen, dass Heizungswärme bzw. Klimaanlagenkälte durch die Gebäudehülle an die Umwelt verloren gehen. Besonders bei älteren Gebäuden gehen große Energiemengen über die Außenwände und das Dach verloren. Durch Wärmedämmung kann der Wärmedurchgang und damit der Energieverbrauch deutlich reduziert werden. Lohnenswert ist die Dämmung der Fassade (von außen oder innen) und die Dämmung der obersten Geschossdecken oder des Daches. Eine Möglichkeit zur Identifikation von Schwachstellen in der Gebäudehülle ist die Thermografie, beispielsweise mithilfe einer Wärmebildkamera. Auch die Dämmung von Anlagenteilen und warmwasserführenden Rohren kann dabei helfen, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz der Gebäudetechnik zu erhöhen.
Effiziente Gebäudetechnik
Durch den Einbau effizienterer technischer Anlagen bzw. den Austausch einzelner Komponenten in der Gebäudetechnik können teils große Effizienzsteigerungen realisiert werden. Lohnen können sich folgende Punkte.
Gebäudedigitalisierung
Die einfachste Form, eine Energieoptimierung in Bestandsgebäuden umzusetzen, ist meist die Digitalisierung. Diese ermöglicht eine bedarfsgerechte Steuerung der Energieflüsse und hilft dabei, Ineffizienzen und weitere Einsparpotentiale zu identifizieren. Hierzu wird Sensorik verbaut, die wertvolle Daten über das Gebäude, Umwelteinflüsse und die Gebäudetechnik erfasst. Durch die Automationstechnik wird die Gebäudetechnik bedarfsgerecht angesteuert und die Energieverbräuche gesenkt. Ein Energiemonitoring ermöglicht zudem die Identifikation von Ineffizienzen und Verbesserungspotentialen.
Digitalisierung in Bestandsgebäuden
Digitalisierung ist die Zukunft! Und das nicht nur bei Neubauten. Gerade bei Bestandsgebäuden sind die realisierbaren Einsparungen durch eine intelligente Gebäudeautomation enorm. Doch was bedeutet Digitalisierung von Gebäuden? Digitalisierte Gebäude werden auch als Smart Buildings bezeichnet. Damit gemeint ist die Erfassung vielfältiger Informationen aus allen Gebäudebereichen und die darüber ermöglichte automatisierte Steuerung von Aktoren wie Lüftungs- oder Heizungsanlagen. So wird es ermöglicht, Energie gezielt und nur dort einzusetzen, wo sie benötigt wird. Ein weiterer Vorteil der Gebäudedigitalisierung ist das Energiemonitoring. Dabei lassen sich Informationen über das Gebäude und die darin verbaute Technik in einer Software auslesen und visualisiert darstellen, wodurch die zuständige Person eine gute Transparenz über die Gebäudedaten und den Einsatz der Technik bekommt. Dadurch wird ein ganzheitliches Energiemanagement ermöglicht.
In der Vergangenheit war die Nachrüstung von Bestandsgebäuden mit hohem Aufwand verbunden, da die installierte Technik sehr aufwendig verkabelt werden musste. Dank der funkbasierten LoRaWAN-Technologie ist die Anbindung von Sensoren und Aktoren an die Gebäudetechnik auch in Bestandsgebäuden schnell und kostengünstig umsetzbar – ganz ohne Löcher bohren und Kabel ziehen.
Vorteile von energetischer Gebäudeoptimierung
Staatliche Förderung
Bei der Energieoptimierung von Gebäuden werden Sie bei vielen Maßnahmen vom Staat finanziell unterstützt, sodass sich die Investition noch schneller rechnet. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) werden Fördergelder vergeben, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) vergibt Kredite mit Tilgungszuschuss. Folgende Maßnahmen sind förderfähig.
Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich inkl. Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen und Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- Optimierung von Wärmepumpen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Anlagentechnik
- Raumlufttechnische Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- Gebäudeautomation mit Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Anlagen zur Raumkühlung
- Effiziente Beleuchtungssysteme
- Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien oder KWK-Anlagen
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Wärmedämmung
- Dämmung der Gebäudehülle sowie Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
- Einrichtung und Austausch von Verschattungsvorrichtungen