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Blog Das Gebäudeenergiegesetz in der Gebäudeautomation: §71a – Was Sie jetzt wissen müssen
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Das Gebäudeenergiegesetz in der Gebäudeautomation: §71a – Was Sie jetzt wissen müssen

18. Juli 2024
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DEOS Gebäudeautomation Techniker am Schaltschrank
Sicherheit in der Gebäudeautomatisierung

Verpflichtende Gebäudeautomation ab 2024 – wer ist betroffen?

Mit dem neuen, aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 kommen wichtige Änderungen auf Nichtwohngebäude zu. Besonders der neue § 71a stellt sicher, dass Gebäude mit größeren Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen ab Ende 2024 verpflichtend mit moderner Gebäudeautomation ausgestattet sein müssen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen und Anforderungen im Überblick.

Alle Nichtwohngebäude mit einer Heizungsanlage oder kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt Nennleistung müssen bis Ende des Jahres mit Gebäudeautomation ausgestattet sein. Dies gilt auch für Gebäude mit einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage.

Übersicht der GEG-Anforderungen

Zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss ein Nichtwohngebäude mit digitaler
Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden, mittels derer:

Kontinuierliche Überwachung und Analyse

Eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme durchgeführt werden kann.

DEOS-Tipp: Technisches Monitoring nach AMEV 158 im OPENweb oder der pro.Building Suite.

Datenzugänglichkeit

Die erhobenen Daten müssen über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich gemacht werden, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können.

DEOS-Tipp: BACnet mit EBE-Workflow.

Energieeffizienz-Bewertung

Anforderungswerte müssen in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufgestellt werden können.
DEOS-Tipp: Kennzahl (Bsp.: kWh/m² pro Jahr) in der pro.Building Suite darstellen

Erkennung von Effizienzverlusten

Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen müssen erkannt werden können.
DEOS-Tipp: Anhaltspunkt können historische Werte im Sollwertband sein.

Information über Verbesserungen

Die für die Einrichtung oder das gebäudetechnische Management zuständige Person über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz informiert werden kann.
DEOS-Tipp: Technisches Monitoring im Wartungsvertrag mit aufnehmen.

Besondere Anforderungen für Neubauten

Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude gelten noch strengere Anforderungen.

Sie müssen mindestens mit einem System der Gebäudeautomatisierung nach dem Automatisierungsgrad B der DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser ausgestattet sein. Testen Sie Ihr Gebäudeautomationssystem mit unserer Checkliste auf die geforderten Funktionen.

Ein technisches Inbetriebnahme-Management muss durchgeführt werden, das die Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen sicherstellt. Dies umfasst mindestens eine Heizperiode für Wärmeerzeugungsanlagen und eine Kühlperiode für Kälteerzeugungsanlagen. Mit DEOS onSite wird die Inbetriebnahmephase durch eine Smartphone-App und dem automatischen Prüfprotokoll unterstützt.

Ansicht eines Gebäudes zur Energieoptimierung

Nachrüstung bestehender Systeme (Retrofit)

Falls in einem bestehenden Nichtwohngebäude bereits ein Gebäudeautomatisierungssystem nach dem Automatisierungsgrad B oder besser vorhanden ist, muss bis Ende 2024 die Kommunikation zwischen den gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen im Gebäude gewährleistet werden. Dies muss auch dann funktionieren, wenn verschiedene Herstellertechnologien und -geräte zum Einsatz kommen. Die Programmierung im DEOS System setzt auf den BACnet Standard und stellt damit die Interoperabilität zwischen den Systemen sicher EBE: Efficient BACnet Engineering.

Um die verschiedenen Systeme der Gebäudeautomation Retrofit-ready zu sanieren bieten wir verschiedene Lösungen an:

 

Fazit

Die neuen Regelungen im GEG 2024 sind ein wichtiger Schritt zu gesteigerter Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Nichtwohngebäuden. Mit der richtigen Gebäudeautomation können Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch langfristig Kosten sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Unser Unternehmen bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Unterstützung, um diese Anforderungen zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung!

Sicherheit in der Gebäudeautomatisierung

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