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Blog Das Gebäudeenergiegesetz in der Gebäudeautomation: §71a – Was Sie jetzt wissen müssen
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Das Gebäudeenergiegesetz in der Gebäudeautomation: §71a – Was Sie jetzt wissen müssen

26. November 2025
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DEOS Gebäudeautomation Techniker am Schaltschrank
Sicherheit in der Gebäudeautomatisierung

GEG § 71a: Verpflichtende Gebäudeautomation ab 2024 – Welche Gebäude sind betroffen?

Mit dem neuen, aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 kommen wichtige Änderungen auf Nichtwohngebäude zu. Besonders der neue § 71a stellt sicher, dass Gebäude mit größeren Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen ab Ende 2024 verpflichtend mit moderner Gebäudeautomation ausgestattet sein müssen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen und Anforderungen im Überblick.

Alle Nichtwohngebäude mit einer Heizungsanlage oder kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt Nennleistung müssen bis Ende des Jahres mit Gebäudeautomation ausgestattet sein. Dies gilt auch für Gebäude mit einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage.

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Mit unseren umfassenden Leistungen in der Gebäudeautomation Sie wir Ihr Experte rund um das Thema Gebäudeenergiegesetz.

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Übersicht der GEG-Anforderungen für Bestandsgebäude

Zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) § 71a muss ein Nichtwohngebäude mit digitaler
Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden, mittels derer:

Kontinuierliche Überwachung und Analyse

Eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme durchgeführt werden kann.

DEOS Tipp: Technisches Monitoring nach AMEV 158 im OPENweb oder der pro.Building Suite.

Datenzugänglichkeit

Die erhobenen Daten müssen über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich gemacht werden, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können.

DEOS Tipp: BACnet mit EBE-Workflow.

Energieeffizienz-Bewertung

Anforderungswerte müssen in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufgestellt werden können.

DEOS Tipp: Kennzahl (Bsp.: kWh/m² pro Jahr) in der pro.Building Suite darstellen.

Erkennung von Effizienzverlusten

Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen müssen erkannt werden können.

DEOS Tipp:
Anhaltspunkt können historische Werte im Sollwertband sein.

Information über Verbesserungen

Die für die Einrichtung oder das gebäudetechnische Management zuständige Person über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz informiert werden kann.

DEOS Tipp:
Technisches Monitoring im Wartungsvertrag mit aufnehmen.

Besondere Anforderungen für Neubauten

Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude gelten mit dem § 71a Gebäudeenergiegesetz sogar noch strengere Anforderungen.

Sie müssen mindestens mit einem System der Gebäudeautomatisierung nach dem Automatisierungsgrad B der DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser ausgestattet sein.

Ein technisches Inbetriebnahme-Management muss durchgeführt werden, das die Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen sicherstellt. Dies umfasst mindestens eine Heizperiode für Wärmeerzeugungsanlagen und eine Kühlperiode für Kälteerzeugungsanlagen. Mit DEOS onSite wird die Inbetriebnahmephase durch eine Smartphone-App und dem automatischen Prüfprotokoll unterstützt.

Ansicht eines Gebäudes zur Energieoptimierung

Nachrüstung bestehender Systeme (Retrofit)

Falls in einem bestehenden Nichtwohngebäude bereits ein Gebäudeautomatisierungssystem nach dem Automatisierungsgrad B oder besser vorhanden ist, muss bis Ende 2024 die Kommunikation zwischen den gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen im Gebäude gewährleistet werden. Dies muss auch dann funktionieren, wenn verschiedene Herstellertechnologien und -geräte zum Einsatz kommen. Die Programmierung im DEOS System setzt auf den BACnet Standard und stellt damit die Interoperabilität zwischen den Systemen sicher EBE: Efficient BACnet Engineering.

Um die verschiedenen Systeme der Gebäudeautomation Retrofit-ready zu sanieren bieten wir verschiedene Lösungen an:

 

Fazit

Die neuen Regelungen im GEG 2024 sind ein wichtiger Schritt zu gesteigerter Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Nichtwohngebäuden. Mit der richtigen Gebäudeautomation können Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch langfristig Kosten sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Unser Unternehmen bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und umfassende Unterstützung, um diese Anforderungen zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung!

Sicherheit in der Gebäudeautomatisierung

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen, wir haben Antworten. Hier stellen wir Ihnen die häufig gestellten Fragen zum GEG vor.

Wofür steht die Abkürzung GEG?

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Die Abkürzung GEG steht für Gebäudeenergiegesetz, welches von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Das Gesetz gilt für sämtliche Gebäude, darunter auch Nichtwohngebäude.

Was besagt das GEG?

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland –, einschließlich Wohn- und Nichtwohngebäuden. Es fasst die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen. Ein zentraler Aspekt des GEG ist die Einführung des Energieausweises, der in Form eines Verbrauchsausweises oder Bedarfsausweises ausgestellt wird. Das GEG, das von der Bundesregierung verabschiedet wurde, soll dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Es legt Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf, den Wärmeschutz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden fest.

Was ändert sich im GEG 2024?

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Im Jahr 2024 treten wichtige Änderungen im GEG in Kraft. Die wesentlichen Änderungen betreffen:

Erhöhung der energetischen Anforderungen: Neubauten müssen künftig noch höhere energetische Standards erfüllen. Das betrifft vor allem den maximal zulässigen Primärenergiebedarf. Ein Energieausweis –s, sei es ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis –, wird dabei helfen, diese Standards nachzuweisen. Diese Regelung gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen.

Verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien, der zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs eingesetzt wird, wird weiter erhöht. Dies wird ebenfalls im Energieausweis dokumentiert und betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Sanierungspflichten: Bei Bestandsgebäuden gibt es stärkere Vorgaben zur energetischen Sanierung, insbesondere wenn grundlegende Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat diese Verschärfungen beschlossen, um die Energieeffizienz flächendeckend zu verbessern, sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden.

Wärmepumpenförderung: Es gibt neue Fördermöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen und anderen Technologien, die erneuerbare Energien nutzen.

 

Welches GEG ist aktuell gültig?

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Das derzeit gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Version, die am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Die Anpassungen für 2024 sind bereits beschlossen und sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Der Energieausweis, der in Form eines Verbrauchsausweises oder Bedarfsausweises ausgestellt wird, bleibt weiterhin ein zentrales Instrument zur Dokumentation der energetischen Standards in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

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