Werden Sie der neuen Energiesparverordnung spielend einfach mit DEOS TEO gerecht
Seit dem 1. September 2022 gilt eine neue Energiesparverordnung. Diese Verordnung regelt unter anderem die Begrenzung von Raumtemperaturen in öffentlichen Gebäuden auf 19°C zu reduzieren. Die Temperaturvorgabe gilt vorwiegend für sitzende Tätigkeiten. Bei vorwiegend stehenden oder gehenden Tätigkeiten darf nur noch bis zu 18 Grad geheizt werden. Laut einer Empfehlung sollen Durchgangsbereiche wie z. B. Flure, Foyers oder Technikräume nicht mehr geheizt werden, es sei denn dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig.
Werden Sie der neuen Energiesparverordnung spielend einfach gerecht. Mit unserem batterielosen Heizkörperthermostat DEOS TEO bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zentrale Temperaturvorgaben für Ihr Gebäude gemäß der Energiesparverordnung einzustellen. Zusätzlich können Sie mit anpassbaren Zeitprogrammen wie dem Arbeitszeit- und Ferienkalender oder der Temperaturabsenkung über Nacht die Temperatur für vordefinierte Räume, Etagen oder für das gesamte Gebäude zentral und automatisch regeln. Das Beste daran: Zeitgleich reduzieren Sie Ihre Energiekosten um bis zu 40 Prozent.
Dafür tauschen Sie lediglich Ihre alten Heizkörperthermostate gegen unser batterieloses Funk-Heizkörperthermostat DEOS TEO aus. Durch die Wärme des Heizkörpers lädt der Thermogenerator den integrierten Akku. Das ermöglicht den autarken und wartungsfreien Betrieb, da keine Batterien getauscht werden müssen. Ebenso werden für die Installation der Thermostate keine Kabel benötigt, da sie über LoRaWAN mit den im Gebäude installierten Gateways kommunizieren. Das erspart Ihnen nicht nur die Verkabelungskosten, sondern ermöglicht auch die schnelle und einfache Umrüstung im laufenden Betrieb.