Im Laufe des Lebenszyklus eines Gebäudes ändern sich oft die Gegebenheiten für den Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen. Durch Mieterwechsel, Nutzungsänderung oder Modernisierung ergeben sich neue Anforderungen an die Gebäudetechnik. Eine Vielzahl an Maßnahmen unterstützt Sie dabei, Ihre Anlagen im Bereich Heizungs- und Klimatechnik effizienter einzusetzen. Die energetische Inspektion ist eine davon.
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In der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) ist die Inspektion von Klimaanlagen gesetzlich vorgeschrieben.
§ 12 der EnEV 2014 beschreibt die Rahmenbedingungen. Der Begriff Klimaanlagen, wie er in der EnEV benutzt wird, umfasst nicht nur Lüftungsanlagen, sondern auch Anlagen zur Kühlung, wie Kältemaschinen, Kühldecken oder Split-Geräte. Ob Sie verpflichtet sind, Ihre Klimaanlage zu inspizieren, können Sie anhand der folgenden Grafik feststellen.
Generell ist eine Durchführung der energetischen Inspektion immer zu empfehlen - auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Unsere Energiemanagement-Software OPENenergy und unser Beraterteam unterstützen Sie bei der Evaluation und begleiten Sie auf Ihrem Weg hin zu gutem Raumklima bei gleichzeitiger Energiekosteneinsparung!
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